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   LAG Hamm, 01.02.2002 - 4 Ta 769/01   

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https://dejure.org/2002,19010
LAG Hamm, 01.02.2002 - 4 Ta 769/01 (https://dejure.org/2002,19010)
LAG Hamm, Entscheidung vom 01.02.2002 - 4 Ta 769/01 (https://dejure.org/2002,19010)
LAG Hamm, Entscheidung vom 01. Februar 2002 - 4 Ta 769/01 (https://dejure.org/2002,19010)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zumutbarer Eigenbeitrag eines Prozeßkostenhilfeantragstellers; Erzielte Abfindung eines Arbeitnehmers im Vergleichswege als berücksichtigungsfähiger Vermögenswert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Hamm, 04.06.2003 - 4 Ta 355/03

    Berücksichtigung des schutzwürdigen Vertrauens der Partei bei

    Berücksichtigungsfähige Vermögenswerte sind danach gegeben, wenn die Schongrenze des § 88 Abs. 2 Nr. 8 BSHG, die sich auf 2.301,00 EUR beläuft und sich für jede unterhaltsberechtigte Person um 256, 00 EUR erhöht, überschritten wird (siehe dazu LAG Hamm v. 01.02.2002 - 4 Ta 769/01, AE 2002, 79).
  • LAG Hamm, 29.05.2002 - 4 Ta 320/02

    Zumutbarer Einsatz von 10% der Kündigungsabfindung oder Sozialplanabfindung als

    Wenn die Schongrenze des § 88 Abs. 2 Nr. 8 BSHG , die sich auf 2.301,00 EUR beläuft und für jede unterhaltsberechtigte Person um 256, 00 EUR erhöht, überschritten wird (siehe dazu LAG Hamm v. 01.02.2002 - 4 Ta 769/01, n.v.), hat der PKH-Empfänger in Höhe von 10% des Nennwertes der Abfindung (die Steuern ermäßigen den einzusetzenden Betrag nicht) für die entstandenen Kosten der Prozeßführung einzustehen.
  • LAG Hamm, 03.04.2002 - 4 Ta 636/01

    Berücksichtigung von Abfindungszahlungen im Prozesskostenhilfeverfahren;

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